@Gerd
Bitte entschuldige meine verspätete Antwort.... aber ich habe mir dein Posting erst jetzt so richtig durchgelesen, da ich heute mal wieder mit dem Thema "Deutsche Meisterschaften" in Berührung kam, aber daruf werde ich im nächsten Posting eingehen.
Erstmal zu deinen Punkten:
1.) Du hast Recht!!!
2.) Hobbyjuristen hin oder her... Mhhh... du haben schon zum Teil Recht!
Möchtest du es schwarz auf weiß haben? ...der Spaß hat zwar ´ne Kleinigkeit gekostet, aber nun hat man was in der Hand!
Ich sage es mal in kurzen Sätzen:
-Der Veranstalter muß darauf hinweisen und an die Beteiligten sollte es sogar schriftlich tun; sollte es mit ihrer Unterschrift absegnen lassen. Sonst kommen sie bei dem Gericht zum größten Teil durch, da der Veranstalter in diesem Fall, keine versprochene Gegenleistung erbracht hat! >> Video an die Tänzer aushändigen!
3.) Was Nr.: 25 Fernsehrechte und Nr.: 29 Aufzeichnug auf Ton oder Bildträger an geht:
Was soll ich dazu sagen, stand irgend wo auf der Seite, daß es nach den Regeln von TAF oder ADTV ausgerichtet wird? Wurde zu den TAF/ADTV-Regeln verlinkt?
Sorry, vor jedem großen Event muß sich der Veranstalter die Arbeit machen und alles detailiert dokumentieren!
Denn er muß nicht von Selbstverständlichkeit ausgehen! Denn es sind viele Newcomer dabei, die sich ohne wissend angemeldet haben, um dabei zu sein! Und solche Leute, müssen extra hingewiesen werden!
Wenn der Veranstalter weiß, wie man vernünftige Verträge schreibt... so sollte er auch wissen, wie man ein vernüftiges Regelment schreiben tut!
Bitte entschuldige meine verspätete Antwort.... aber ich habe mir dein Posting erst jetzt so richtig durchgelesen, da ich heute mal wieder mit dem Thema "Deutsche Meisterschaften" in Berührung kam, aber daruf werde ich im nächsten Posting eingehen.
Erstmal zu deinen Punkten:
1.) Du hast Recht!!!
2.) Hobbyjuristen hin oder her... Mhhh... du haben schon zum Teil Recht!
Möchtest du es schwarz auf weiß haben? ...der Spaß hat zwar ´ne Kleinigkeit gekostet, aber nun hat man was in der Hand!
Ich sage es mal in kurzen Sätzen:
-Der Veranstalter muß darauf hinweisen und an die Beteiligten sollte es sogar schriftlich tun; sollte es mit ihrer Unterschrift absegnen lassen. Sonst kommen sie bei dem Gericht zum größten Teil durch, da der Veranstalter in diesem Fall, keine versprochene Gegenleistung erbracht hat! >> Video an die Tänzer aushändigen!
3.) Was Nr.: 25 Fernsehrechte und Nr.: 29 Aufzeichnug auf Ton oder Bildträger an geht:
Was soll ich dazu sagen, stand irgend wo auf der Seite, daß es nach den Regeln von TAF oder ADTV ausgerichtet wird? Wurde zu den TAF/ADTV-Regeln verlinkt?
Sorry, vor jedem großen Event muß sich der Veranstalter die Arbeit machen und alles detailiert dokumentieren!
Denn er muß nicht von Selbstverständlichkeit ausgehen! Denn es sind viele Newcomer dabei, die sich ohne wissend angemeldet haben, um dabei zu sein! Und solche Leute, müssen extra hingewiesen werden!
Wenn der Veranstalter weiß, wie man vernünftige Verträge schreibt... so sollte er auch wissen, wie man ein vernüftiges Regelment schreiben tut!